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   BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07   

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https://dejure.org/2007,16390
BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07 (https://dejure.org/2007,16390)
BFH, Entscheidung vom 27.12.2007 - IV B 3/07 (https://dejure.org/2007,16390)
BFH, Entscheidung vom 27. Dezember 2007 - IV B 3/07 (https://dejure.org/2007,16390)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 51/04

    Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden

    Auszug aus BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07
    Abgesehen davon, dass der innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist formulierte Rechtssatz in den angeblichen Divergenzurteilen (BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 X R 80/94, BFH/NV 1999, 359, und vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BFHE 215, 276) nicht enthalten ist, äußern sich beide Urteile nur beiläufig zu Darlehen, die der Finanzierung von Umlaufvermögen dienen.

    Sie beziehen sich dabei auf die Rechtsprechung, die --wie das FG-- vom Vorliegen objektgebundener Kredite nur dann ausgeht, wenn die Kredite aus den Verkaufserlösen zu tilgen sind (BFH-Urteil in BFHE 215, 276, unter II.2.a der Gründe; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 359, 360, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. November 1997 VIII R 49/95, BFHE 185, 46, BStBl II 1998, 272, dort unter III.2.b.bb ddd der Gründe).

  • BFH, 28.05.1998 - X R 80/94

    Dauerschulden; Finanzierung durch sog. "sale and lease-back"-Verfahren

    Auszug aus BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07
    Abgesehen davon, dass der innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist formulierte Rechtssatz in den angeblichen Divergenzurteilen (BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 X R 80/94, BFH/NV 1999, 359, und vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BFHE 215, 276) nicht enthalten ist, äußern sich beide Urteile nur beiläufig zu Darlehen, die der Finanzierung von Umlaufvermögen dienen.

    Sie beziehen sich dabei auf die Rechtsprechung, die --wie das FG-- vom Vorliegen objektgebundener Kredite nur dann ausgeht, wenn die Kredite aus den Verkaufserlösen zu tilgen sind (BFH-Urteil in BFHE 215, 276, unter II.2.a der Gründe; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 359, 360, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. November 1997 VIII R 49/95, BFHE 185, 46, BStBl II 1998, 272, dort unter III.2.b.bb ddd der Gründe).

  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Auszug aus BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07
    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO gehört u.a. die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, und vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293).
  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95

    Wechselkredite als Dauerschulden

    Auszug aus BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07
    Sie beziehen sich dabei auf die Rechtsprechung, die --wie das FG-- vom Vorliegen objektgebundener Kredite nur dann ausgeht, wenn die Kredite aus den Verkaufserlösen zu tilgen sind (BFH-Urteil in BFHE 215, 276, unter II.2.a der Gründe; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 359, 360, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. November 1997 VIII R 49/95, BFHE 185, 46, BStBl II 1998, 272, dort unter III.2.b.bb ddd der Gründe).
  • BFH, 31.05.2005 - I R 73/03

    Dauerschulden bei mehreren wirtschaftlich miteinander verknüpften Krediten

    Auszug aus BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07
    Von einem objektgebundenen Kredit, der nicht den Dauerschulden i.S. des § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zuzurechnen ist, kann nur dann gesprochen werden, wenn er nach den Vertragsbestimmungen aus dem Erlös der finanzierten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens zu tilgen ist und auch tatsächlich getilgt wird (ständige Rechtsprechung; vgl. aus neuerer Zeit z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 I R 73/03, BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07
    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO gehört u.a. die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, und vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293).
  • BFH, 03.04.2007 - I B 151/06

    Schlüssige Darlegung der Divergenz; keine grundsätzliche Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine abstrakte Rechtsfrage formulieren und sodann erläutern, inwieweit diese Frage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im konkreten Fall klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung; vgl. aus neuerer Zeit z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2007 I B 151, 152/06, BFH/NV 2007, 1671; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 3 K 173/07

    Qualitativer Umschlag eines Finanzierungstypus zur Dauerschuld aufgrund langer

    Das Finanzamt sieht sich auch durch den BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2007 IV B 3/07 (juris) in seiner Auffassung gestützt.

    Von einem objektgebundenen Kredit, der nicht den Dauerschulden i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG a.F. zuzurechnen ist, kann nur dann gesprochen werden, wenn er nach den Vertragsbestimmungen aus dem Erlös der finanzierten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens zu tilgen ist und auch tatsächlich getilgt wird [BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2007 IV B 3/07, juris und BFH-Urteil in BFHE 211, 43, BStBl II 2006, 134; wohl weitergehend BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 9/97, BFHE 186, 447, BStBl II 1999, 33, wonach die Anerkennung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den Geschäftsvorfällen und dem jeweiligen Kreditgeschäft nicht in jedem Fall den Nachweis einer vorangegangenen besonderen Tilgungsvereinbarung voraussetze.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10

    Gebührenbefreiung bei von Gemeinden beantragten Amtshandlungen

    Die Rechtsfrage, die geeignet ist, die Zulassung des Rechtsmittels zu rechtfertigen, muss danach fragen, ob bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge eintritt; die "Rechtsfrage" ist sozusagen das Spiegelbild des Rechtssatzes, der dem erstrebten höchstrichterlichen Urteil zugrunde liegen soll (vgl. BFH, Beschl. v. 27.12.2007 - IV B 3/07 -, Juris).
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